AGB

Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen

§ 1. Anerkennung
Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. des zugrunde liegenden Angebotes der Firma Dürrschmied an. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 2. Mündliche Absprachen
Mündliche Absprachen mit Angestellten gelten als unverbindlich; sie bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung.

§ 3. Ansatz der Bohrpunkte und der Sägeschnitte
Die Bohrpunkte mit Angabe der Bohrdurchmesser sind vom Auftraggeber einzumessen und deutlich sichtbar vor Ort darzustellen. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem nicht ein messen ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Eventuelle Einflüsse der Bohrungen und Sägeschnitte auf die Statik eines Bauwerks oder eines Bauteils sind vom Auftraggeber zu vertreten. Erforderlich werdende Abstützungen sind ebenfalls grundsätzlich vom Auftraggeber vorzusehen und zu erstellen.

§ 4. Gestellung von Strom, Wasser & Gerüsten
Vom Auftraggeber sind Wasser und Energie in maximal 40 m Entfernung von der Arbeitsstelle kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dabei sind entsprechend dem Auftrag folgende technische Daten zu gewährleisten: Wasserdruck – 1,5 bar an der Arbeitsstelle; Elektrische Energie : 230 Volt / 16 Ampere und 400 Volt / 32 Ampere. Kann Wasser und Energie vom Auftraggeber nicht gestellt werden, so ist dieses rechtzeitig mitzuteilen, damit ein entsprechendes Angebot unterbreitet werden kann. Gerüste sind bauseitz kostenlos zur Verfügung zu stellen.

§ 5. Arbeitsunterbrechung und Wartezeiten
Die Auftragsdurchführung darf vom Auftraggeber nur nach vorheriger rechtzeitiger Vereinbahrung mit dem Auftraggeber unterbrochen werden, andernfalls werden die Stundensätze entsprechend unserer Preisliste berechnet. Dies gilt ebenfalls von Umbauten von Rüstungen sowie bauseitiges Nichtbeachten der Unfallverhütungsvorschriften. Kann der Auftragnehmer durch Umstände, welche der Auftraggeber zu verantworten hat, nicht mit der Arbeit beginnen, so werden ebenfalls die in der Preisliste aufgeführten Stundensätze berechnet. Dies gilt auch, wenn durch nicht rechtzeitiges Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder durch falsche Angabe der Bohrdurchmesser Wartezeiten entstehen sollten.

§ 6. Sondergenehmigung
Der Auftraggeber hat auf seine Kosten rechtzeitig alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Sonder-genehmigungen (z. B. Sonntagsarbeit) einzuholen.

§ 7. Baustellenverkehr
Wir werden bemüht sein, mit eigener Kraft von der befestigten Straße zur Arbeitsstelle und zurück zu gelangen. Werden Zugmaschinen oder andere Fahrzeuge zusätzlich benötigt , so sind diese vom Auftraggeber auf seine Rechnung zur Verfügung zu stellen. Stellt der Auftraggeber diese Zugmaschinen oder Hilfsfahrzeuge im Bedarfsfall nicht, dann werden diese vom Auftragnehmer angemietet und dem Auftraggeber mit 15 % Aufschlag weiterbelastet. Die beim Auftragnehmer anfallenden Wartestunden werden nach den Stundensätzen der Preisliste berechnet. Alle Angebote und Preise basieren darauf, dass die Einsatzfahrzeuge die Baustellen frei befahren können. Ist dies im Einzelfall nicht erlaubt oder nicht möglich, ist der Auftragnehmer berechtigt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

§ 8. Rechnungslegung
Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung von Firma Dürrschmied vorgelegten Leistungsberichte. Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist der Auftragnehmer berechtigt, zu jeden Monatsschluss Teilrechnungen zu erstellen und die Mehrwertsteuer zu berechnen.

§ 9. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei in 7 Tagen mit 2% Skonto oder 14 Tage netto ohne Abzug fällig. Auf alle Preise wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet. Bei Arbeiten mit einer Auftragssumme über 1250,- Euro oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Sicherheiten oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Abschlagszahlungen sind binnen 10 Werktagen nach Zugang der Abschlagsrechnung zu leisten. Weiterhin sind wir berechtigt, die Durchführung der Arbeiten von der Sicherheitsleistung oder Abschlagzahlung abhängig zu machen. Werden diese innerhalb einer angemessenen Frist nicht erbracht, erlischt die Leistungspflicht der Firma Dürrschmied unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Über geleistete Arbeit wird Schlussrechnung erteilt.

§ 10. Forderungen
Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Unstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit zu mindern. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 1% per Monat zu berechnen.

§ 11. Gewährleistung und Sicherheitsleistung
Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind - sinngemäß zu VOB, oder BGB ausdrücklich ausgeschlossen.Die einwandfreie vertragsmäßige Beschaffenheit der Ausführung unserer Arbeiten wird durch die Abnahme und Bestätigung auf unserem Arbeitsbericht unzweifelhaft festgestellt.

§ 12. Haftung
Für Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten der Firma Dürrschmied zurückzuführen sind, haften wir im Rahmen der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Haftung für Wasserschäden kann vom Auftragnehmer in keinem Fall übernommen werden; auch nicht, wenn diese vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden sollte, oder das Absaugen des Oberflächenwassers als Dienstleistung angeboten wird. Dieser Passus ist unabdingbar und kann auch durch keinerlei sonstige Auflagen oder Zusagen aufgehoben werden. Die Firma Dürrschmied haftet nicht für Schäden, die sich durch Veränderungen in der Statik ergeben, wenn bei Bohrungen oder Sägeschnitten Betonstahl oder sonstiger Baustahl durchgetrennt oder angeschnitten wird. Die Statik ist vor Arbeitsbeginn des Auftragnehmers vom Auftraggeber auf Ihre Durchführbarkeit der Leistung eigenverantwortlich zu prüfen.

§ 13. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt und evtl. Schäden an Maschinen und Ausrüstung, die während der Arbeit auftreten, berechtigen den Auftragnehmer zur zeitweiligen Unterbrechung des Auftrages ohne Regressanspruch des Auftraggebers. Termine halten wir soweit wir irgend möglich ein. Bei Überschreitung sind Schadensersatzansprüche jedoch ausgeschlossen. Wir haften für nachweisbar durch uns verschuldete Mängel nur mit Ersatzleistungen oder Reparatur nach unserer Wahl.

§ 14. Vorbehalte
Ergibt sich nach Arbeitsbeginn, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht den Verhältnissen entsprechen, die dem Angebot zugrunde lagen, sind wir Firma Dürrschmied berechtigt, Nachforderungen zu stellen oder auch von dem Auftrag zurückzutreten. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, gilt folgende Regelung: Für die Dauer von 3 Monaten ab Angebotsdatum gelten die angebotenen Preise als verbindlich. Danach sind wir als Auftragnehmer berechtigt, Nachforderungen zu stellen oder auch von dem Auftrag zurückzutreten.

§ 15. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist - soweit nach §38 ZPO zulässig - das für die Firma Dürrschmied oder für das Bauobjekt zuständige Gericht vereinbart. Dies gilt auch für Klagen in Wechsel- und Scheckprozessen. Alle Inlandsgeschäfte unterliegen dem Recht der BRD.

Sie wünschen ein Gespräch
direkt mit dem Chef?

0174 - 314 73 63